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   OLG Koblenz, 06.07.2017 - 9 UF 108/17   

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https://dejure.org/2017,64132
OLG Koblenz, 06.07.2017 - 9 UF 108/17 (https://dejure.org/2017,64132)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.07.2017 - 9 UF 108/17 (https://dejure.org/2017,64132)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 9 UF 108/17 (https://dejure.org/2017,64132)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2017 - 9 UF 108/17
    Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 16.04.1997, abgedruckt in NJW 1997, 1919, 1920, gegen eine Berechnung des Erwerbstätigenbonus aus dem ungekürzten Erwerbseinkommen ausgesprochen.
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZR 102/86

    Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2017 - 9 UF 108/17
    Maßgeblich sei alleine, dass schon bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen dem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen im Verhältnis zum Unterhaltsberechtigten ein die Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens maßvoll übersteigender Betrag verbleiben muss, um dem typischerweise mit der Berufstätigkeit verbundenen erhöhten Aufwand, auch soweit er sich nicht in konkret messbaren Kosten niederschlägt, und dem Gedanken des Erwerbsanreizes Rechnung zu tragen (vgl. BGH NJW 1988, 2369, FamRZ 1988, 265, und NJW-RR 1991, 132).
  • BGH, 26.09.1990 - XII ZR 45/89

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch bei Teilerwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2017 - 9 UF 108/17
    Maßgeblich sei alleine, dass schon bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen dem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen im Verhältnis zum Unterhaltsberechtigten ein die Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens maßvoll übersteigender Betrag verbleiben muss, um dem typischerweise mit der Berufstätigkeit verbundenen erhöhten Aufwand, auch soweit er sich nicht in konkret messbaren Kosten niederschlägt, und dem Gedanken des Erwerbsanreizes Rechnung zu tragen (vgl. BGH NJW 1988, 2369, FamRZ 1988, 265, und NJW-RR 1991, 132).
  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 12 UF 32/89

    Erwerbstätigenbonus; Bereinigung des Einkommens; Individuelle Verhältnissen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2017 - 9 UF 108/17
    Während eine Meinung die Berechnung des Erwerbstätigenbonus aus dem soweit möglich ungekürzten Nettoerwerbseinkommen, mithin ohne Kürzung um Schulden, vornehmen möchte (OLG Hamburg FamRZ 1991, 953; zust. Kalthoener/Büttner NJW 1992, 2992 (3000); ebenso im Ergebnis OLG Hamm FamRZ 1993, 1237; abl.
  • OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92

    Höhe des Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2017 - 9 UF 108/17
    OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 1438), verrechnet eine zweite Meinung die Verbindlichkeiten zunächst mit den Nichterwerbseinkünften (Graba NJW 1993, 3033 (3037); Gutdeutsch FamRZ 1994, 346; FamRZ 1994, 1161).
  • OLG Hamburg, 18.09.1990 - 12 UF 69/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2017 - 9 UF 108/17
    Eine dritte Meinung befürwortet einen anteiligen, vorherigen Abzug der Verbindlichkeiten von Erwerbs- und Nichterwerbseinkünften (vgl. Scholz FamRZ 1993, 127 (143)), während eine vierte Meinung den Abzug der Verbindlichkeiten vom jeweiligen Haupteinkommen befürwortet (OLG Hamburg FamRZ 1991, 445 (448); Gerhardt, FamRZ 1994, 1158).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2020 - 9 UF 204/18

    Anspruch auf Zugewinn

    Kommt ein Ehegatte seiner bestehenden Erwerbsobliegenheit nicht ausreichend nach, sind ihm diejenigen Einkünfte fiktiv anzurechnen, die er bei Aufnahme einer möglichen und zumutbaren Erwerbstätigkeit zu verdienen imstande wäre (vgl. BGH FamRZ 2012, 1201; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. November 2019, Az. 6 UF 78/19 - Rdnr. 33 bei juris; OLG Hamm FamRZ 2018, 678 - Rdnr. 114 bei juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Juli 2017, Az. 9 UF 108/17 - Rdnr. 59 f. bei juris).
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